Consular regulations: Iran

AUTHORITY

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Bitte beachten Sie:

  • die Dokumente müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden (SERVISUM übernimmt diesen Schritt gerne für Sie.)
  • auf allen Dokumenten muss die iranische Empfängeranschrift angegeben werden.
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente wie Agenturvertäge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney) müssem vom örtlichen Notar und vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate, müssen vom Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt.

Bitte legen Sie bei Handelsdokumenten dieses Auftragsformular ausgefüllt Ihren Unterlagen bei.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein

BEARBEITUNGSZEIT:

Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.