Consular regulations: India

AUTHORITY
depends on the location of the company / residence of the applicant

SERVISUM Berlin

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

SERVISUM Hamburg

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein

SERVISUM Frankfurt

Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen

SERVISUM München

Baden-Württemberg, Bayern

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten ist die indische Empfängeradresse anzugeben.
  • alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten...) müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente (Power of Attorney, Verpflichtungserklärungen, Assignments) müssen vom Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Zertifikate müssen von der ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen müssen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

BEARBEITUNGSZEIT:

ca. eine Woche (ohne Gewähr)