Konsularische Bestimmungen: Oman
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten ist die Empfängeranschrift im Oman anzugeben.
- Alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien, die nicht aus dem Herstellerland stammen, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitsbescheinigungen und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Herstellererklärungen, Vollmachten) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt diesen Schritt gerne für Sie.
Ab sofort werden alle Dokumente nach Vorbeglaubigung durch die GHORFA online von der Botschaft legalisiert. Hierfür berechnet die Botschaft eine zusätzliche Gebühr von 75,00 € pro Dokument.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche
plus 1-3 Werktage GHORFA
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafs-/Konsulargebühren
pro Dokument/Stempel | |
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Ursprungszeugnis | 100,00 € |
Handelsrechnungen bis 10.000 USD bis über 100.000 USD | 250,00 - 750,00 € |
Handelsvertrag | 200,00 € |
Vollmacht | 300,00 € |
Gesundheitszeugnis, Handelsregisterauszug, etc. | 150,00 € |
Ghorfa | 32,00 € |