Consular regulations: Libya
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SERVISUM Berlin | all German States, independent of location of company / residence |
Bitte beachten Sie:
- Handelsdokumente wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen im Original von der IHK und der Deutsch-Libyschen Handelskammer e.V. vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie)
- Die Rechnungsnummer muss im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem UZ vermerkt sein (selbiges gilt für LC-Nummern)
- Auf der Handelsrechnung muss die Nummer des UZ vermerkt sein
- bei der Einfuhr von Lebensmitteln ist ein Gesundheitszertifikat (Health Certificate) erforderlich sowie bei Fleischprodukten zusätzlich ein Halal-Zertifikat
- bei Fremdwährung (Handelsrechnung), muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden.
- bei Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen müssen zum Verbleib bei der Botschaft zwei gelbe Durchschriften des Ursprungszeugnisses und zwei Kopien der Handelsrechnung mit IHK-Stempel mit eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
- bei anderen Dokumenten muss eine beglaubigte Abschrift oder eine zweite Ausfertigung des Dokuments im original zum Verbleib bei der Botschaft eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
- ein Anschreiben an die Botschaft und an die Ghorfa auf dem Firmenpapier mit dem wir bevollmächtigt werden die Dokumente dort abzugeben und auch wieder in Empfang zu nehmen.
- eine Übersetzung in die Arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.
BEARBEITUNGSZEIT:
ca. 7-14 Arbeitstage