Visaanträge / Einreisebestimmungen: Pakistan
ZUSTÄNDIGKEIT (richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers) | |
SERVISUM | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
SERVISUM Frankfurt | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen |
MOMENTAN WERDEN NUR E-VISA ERTEILT!
E-VISUM
Deutsche Staatsbürger sind berechtigt ein sogenanntes E-Visum (elektronisches Visum) online zu beantragen.
Staatsbürger der folgenden Länder sind dazu berechtigt ein E-Visum für touristische Reisezwecke zu beantragen: hier klicken.
Diese Staatsbürger können das E-Visum für geschäftliche Zwecke beantragen: hier klicken.
Um das E-Visum für Business-Zwecke beantragen zu können ist eine sogenannte E-BIL Einladung erforderlich, welche der Pakistanische Geschäftspartner über folgende Website beantragen kann: https://ebil.nadra.gov.pk/
Die Gültigkeit der E-Visa für Pakistan kann im Antrag gewählt werden. Das E-Visum sollte spätestens 3 Wochen vor der geplanten Abreise beantragt werden.
Die Beantragung erfolgt über folgende Website: https://visa.nadra.gov.pk/
Wie Sie über SERVISUM ein E-Visum beantragen können, sehen Sie rechts im schwarzen Kasten.
Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Zur Auftragserteilung legen Sie bitte diesen SERVISUM-Bestellschein bei. Nicht bei der Beantragung von E-Visa nötig. |
Einen Auftrag zur Vorabprüfung (Pre-Check) und/oder zur Abholung (Pick-Up) Ihrer Unterlagen können Sie über unseren Visafinder erteilen. |