Visaanträge / Einreisebestimmungen: Südkorea
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers
Deutsche und 66 weitere Staatsangehörige, die visumfrei als Touristen oder Geschäftsreisende (für Meetings und Konferenzen) reisen, sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung (genannt ETA) einzuholen. Die Befreiung von der K-ETA Reisegenehmigung für Deutsche Staatsbürger und einige weitere Nationalitäten wurde bis 31.12.25 verlängert. Auf Wunsch kann diese jedoch trotzdem beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "eVisa".
Alle Nationalitäten, die kein ETA beantragen können, müssen ein reguläres Visum beantragen.
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALLE VISAKATEGORIEN
- Visumantrag
siehe rechts, bitte vollständig ausfüllen
!! Bitte sehen Sie sich dazu auch folgende Hinweise an !! - Einverständniserklärung
für Korean Visa Application Center (KVAC), hier herunterladen - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - Nichtdeutsche Antragsteller: aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
Achtung: Es muss ersichtlich sein, dass man bereits seit 2 Jahren in Deutschland wohnhaft ist. - Passfoto
im Original, biometrisch, nicht älter als 6 Monate, Fotoanforderungen
zusätzliche Anforderungen für TOURISTENVISA
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - Gehaltsabrechnungen
der letzten 6 Monate vor Antragsstellung - Arbeitsbescheinigung
zusätzliche Anforderungen für GESCHÄFTSVISA
- Einladungsschreiben
der Firma in Südkorea, mit Reisezweck, Reisezeitraum und Rolle des Antragstellers - Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland, mit genauer Beschreibung zum Reisegrund (Muster), Reisezeitraum und Position im Unternehmen - Business Registration Certificate
Kopie Handelsregisterauszug der Firma in Südkorea, nicht älter als 3 Monate - Nachweis über Beziehung zwischen einladender und entsendender Firma
z. B. Entwurf des Vertrages oder Meeting Plan (von der einladenden Firma)
zusätzliche Anforderungen für MONTEURE UND TECHNIKER (Short-term Employment, einfache Einreise, bis 90 Tage)
- Einladungsschreiben
der Firma in Südkorea, mit Reisezweck, Reisezeitraum und Anzahl der Einreisen (single entry) - Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland, mit genauer Beschreibung zum Reisegrund (Muster) und Anzahl der Einreisen (single entry) - Business Registration Certificate
Kopie Handelsregisterauszug der Firma in Südkorea, nicht älter als 3 Monate - Vertrag/Purchase Order
Kopie vom Vertrag zwischen deutscher und südkoreanischer Firma, wenn es sich um vertragliche Arbeiten handelt mit Unterschriften
zusätzliche Anforderungen für MONTEURE UND TECHNIKER (einfache Einreise (multi nur für Deutsche), über 90 Tage)
- Einladungsschreiben
der Firma in Südkorea, mit Reisezweck, Reisezeitraum und Anzahl der Einreisen - Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland, mit genauer Beschreibung zum Reisegrund (Muster), Reisezeitraum, Position im Unternehmen und Anzahl der Einreisen - Business Registration Certificate
Kopie Handelsregisterauszug der Firma in Südkorea, nicht älter als 3 Monate - Vertrag/Purchase Order
Kopie vom Vertrag zwischen deutscher und südkoreanischer Firma, wenn es sich um vertragliche Arbeiten handelt mit Unterschriften - Nachweis über gezahlte Steuern
der letzten 12 Monate der einladenden Firma
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 2 Wochen
Deutsche und 66 weitere Staatsangehörige, die visumfrei als Touristen oder Geschäftsreisende (für Meetings und Konferenzen) reisen, sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung (genannt ETA) einzuholen.
Die Befreiung von der K-ETA Reisegenehmigung für Deutsche Staatsbürger und einige weitere Nationalitäten wurde bis 31.12.25 verlängert. Auf Wunsch kann diese jedoch trotzdem beantragt werden.
Wie Sie über SERVISUM ein K-ETA beantragen können, sehen Sie rechts im schwarzen Kasten.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1-3 Werktage
Botschafts-/Konsulargebühr für Deutsche
B = 36,00 € (einfache Einreise oder abhängig von der Nationalität)
KVAC-Gebühr in Berlin = 60,00 €
HINWEIS: Für die Abholung des Reisepasses fällt immer zusätzlich die SERVISUM-Gebühr für Nachmittagsabholung in Höhe von 35,00 €, zzgl. USt. an
Die Bearbeitung der Visa ist von der Botschaft in Berlin ausgelagert. Ein Application Center (KVAC) nimmt die Anträge entgegen und erhebt dafür eine Gebühr.
Visumantrag
Um den Antrag am PC auszufüllen, speichern Sie diesen zuerst ab.