Visaanträge / Einreisebestimmungen: Südkorea

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers

Deutsche und 66 weitere Staatsangehörige, die visumfrei als Touristen oder Geschäftsreisende (für Meetings und Konferenzen) reisen, sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung (genannt ETA) einzuholen. Die Befreiung von der K-ETA Reisegenehmigung für Deutsche Staatsbürger und einige weitere Nationalitäten wurde bis 31.12.25 verlängert. Auf Wunsch kann diese jedoch trotzdem beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "eVisa".

Für andere Reisezwecke muss ein Visum beantragt werden.

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR MONTEURE UND TECHNIKER (nur einfache Einreise möglich)

  • Visumantrag
    siehe rechts, bitte vollständig ausfüllen
    !! Bitte sehen Sie sich dazu auch folgende Hinweise an !!
  • Einverständniserklärung
    für Korean Visa Application Center (KVAC), hier herunterladen
  • Reisepass
    im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein
  • Nichtdeutsche Antragsteller: aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
    Achtung: Es muss ersichtlich sein, dass man bereits seit 2 Jahren in Deutschland wohnhaft ist.
  • Passfoto
    im Original, biometrisch, Fotoanforderungen
  • Einladungsschreiben
    der Firma in Südkorea, mit Reisezeitraum und Anzahl der Einreisen (single entry)
  • Entsendungsschreiben
    des Arbeitgebers in Deutschland, mit genauer Beschreibung zum Reisegrund (Muster) und Anzahl der Einreisen (single entry)
  • Business Registration Certificate
    Kopie Handelsregisterauszug der Firma in Südkorea, nicht älter als 3 Monate
  • Vertrag/Purchase Order
    Kopie vom Vertrag zwischen deutscher und südkoreanischer Firma, wenn es sich um vertragliche Arbeiten handelt mit Unterschriften

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 2 Wochen

Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr für Deutsche

B = 36,00 € (einfach)
KVAC-Gebühr in Berlin = 60,00 €

HINWEIS: Für die Abholung des Reisepasses fällt immer zusätzlich die SERVISUM-Gebühr für Nachmittagsabholung in Höhe von 35,00 €, zzgl. USt. an

Die Bearbeitung der Visa ist von der Botschaft in Berlin ausgelagert. Ein Application Center (KVAC) nimmt die Anträge entgegen und erhebt dafür eine Gebühr.

Visumantrag

Um den Antrag am PC auszufüllen, speichern Sie diesen zuerst ab.

Visumantrag Korea (Süd)