Visaanträge / Einreisebestimmungen: Südkorea
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers
Deutsche und 66 weitere Staatsangehörige, die visumfrei als Touristen oder Geschäftsreisende (für Meetings und Konferenzen) reisen, sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung (genannt ETA) einzuholen. Die Befreiung von der K-ETA Reisegenehmigung für Deutsche Staatsbürger und einige weitere Nationalitäten wurde bis 31.12.25 verlängert. Auf Wunsch kann diese jedoch trotzdem beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "eVisa".
Für andere Reisezwecke muss ein Visum beantragt werden.
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR MONTEURE UND TECHNIKER (nur einfache Einreise möglich)
- Visumantrag
siehe rechts, bitte vollständig ausfüllen
!! Bitte sehen Sie sich dazu auch folgende Hinweise an !! - Einverständniserklärung
für Korean Visa Application Center (KVAC), hier herunterladen - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - Nichtdeutsche Antragsteller: aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
Achtung: Es muss ersichtlich sein, dass man bereits seit 2 Jahren in Deutschland wohnhaft ist. - Passfoto
im Original, biometrisch, Fotoanforderungen - Einladungsschreiben
der Firma in Südkorea, mit Reisezeitraum und Anzahl der Einreisen (single entry) - Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland, mit genauer Beschreibung zum Reisegrund (Muster) und Anzahl der Einreisen (single entry) - Business Registration Certificate
Kopie Handelsregisterauszug der Firma in Südkorea, nicht älter als 3 Monate - Vertrag/Purchase Order
Kopie vom Vertrag zwischen deutscher und südkoreanischer Firma, wenn es sich um vertragliche Arbeiten handelt mit Unterschriften
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 2 Wochen
Deutsche und 66 weitere Staatsangehörige, die visumfrei als Touristen oder Geschäftsreisende (für Meetings und Konferenzen) reisen, sind verpflichtet, vor Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung (genannt ETA) einzuholen.
Die Befreiung von der K-ETA Reisegenehmigung für Deutsche Staatsbürger und einige weitere Nationalitäten wurde bis 31.12.25 verlängert. Auf Wunsch kann diese jedoch trotzdem beantragt werden.
Wie Sie über SERVISUM ein K-ETA beantragen können, sehen Sie rechts im schwarzen Kasten.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1-3 Werktage
Botschafts-/Konsulargebühr für Deutsche
B = 36,00 € (einfach)
KVAC-Gebühr in Berlin = 60,00 €
HINWEIS: Für die Abholung des Reisepasses fällt immer zusätzlich die SERVISUM-Gebühr für Nachmittagsabholung in Höhe von 35,00 €, zzgl. USt. an
Die Bearbeitung der Visa ist von der Botschaft in Berlin ausgelagert. Ein Application Center (KVAC) nimmt die Anträge entgegen und erhebt dafür eine Gebühr.
Visumantrag
Um den Antrag am PC auszufüllen, speichern Sie diesen zuerst ab.