Visaanträge / Einreisebestimmungen: Europäische Union - ETIAS
Reisende, für die eine Visumpflicht für die Europäischen Union besteht, müssen in ihren Heimatländern das entsprechende Visum beantragen.
SERVISUM berät nicht in Visafragen für die Europäische Union, bzw. den Schengen Raum.
50 Nationalitäten, die visumfrei in die Europäische Union einreisen können benötigen eine ETIAS-Reisegenehmigung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "eVisa".
Folgende von der Visumpflicht befreite Staatsangehörige müssen für einen Kurzaufenthalt (max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in der Europäischen Union eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen:
Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegovina, Brazil, Brunei, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hong Kong, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Kosovo, Macao, Malaysia, Marshal Inseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nord Mazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, Serbien, Seychellen, Solomon Inseln, Südkorea, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Veinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay, Venezuela
Sofern jedoch ein Aufenthaltstitel eines EU-Landes vorliegt, wird keine ETIAS-Reisegenehmigung benötigt.
Die Reisegenehmigung gilt ab Ausstellung drei Jahre oder bis zum Ende der Gültigkeitsdauer des Reisedokuments - je nachdem, was zuerst eintritt - und kostet 7,00€.
Wie Sie über SERVISUM eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen können, sehen Sie rechts in den schwarzen Kästen.