Konsularische Bestimmungen: Seychellen

Die Seychellen sind Mitgliedsstaat des "Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" (Haager Übereinkommens). Daher gilt, dass die Beglaubigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch eine Apostille von der Legalisation durch die Botschaft befreit.

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