Konsularische Bestimmungen: Philippinen
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Alle Dokumente müssen in englischer Sprache sein.
- Auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in den Philippinen angegeben werden.
- Alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Vollmachten, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Bestimmungen zu hier nicht aufgeführten Dokumenten müssen im Einzelfall bei der Botschaft angefragt werden.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
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Handelsdokumente | 25,00 € |
Gebühren werden von der Botschaft mitgeteilt und können abweichen.