Konsularische Bestimmungen: Philippinen

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts

Bitte beachten Sie:

  • Alle Dokumente müssen in englischer Sprache sein.
  • Auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in den Philippinen angegeben werden.
  • Alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Vollmachten, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Bestimmungen zu hier nicht aufgeführten Dokumenten müssen im Einzelfall bei der Botschaft angefragt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

Handelsdokumente

25,00 €

Gebühren werden von der Botschaft mitgeteilt und können abweichen.