Konsularische Bestimmungen: Neuseeland
Neuseeland (ohne Tokelau) ist Mitgliedsstaat des "Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" (Haager Übereinkommen). Daher gilt, dass die Beglaubigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch eine Apostille von der Legalisation durch die Botschaft befreit.
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