Konsularische Bestimmungen: Liberia
Bitte beachten Sie:
- Die Dokumente müssen die Empfängeranschrift in Liberia beinhalten.
- Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen und Herstellererklärungen müssen vom örtlichen Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Seite | |
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alle Dokumente | 100,00 € |