Konsularische Bestimmungen: Liberia

Bitte beachten Sie:

  • Die Dokumente müssen die Empfängeranschrift in Liberia beinhalten.
  • Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen und Herstellererklärungen müssen vom örtlichen Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):

Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Seite

alle Dokumente

100,00 €