Konsularische Bestimmungen: Indonesien

Zuständigkeiten

SERVISUM Hamburg

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein

SERVISUM Berlin

alle restlichen Bundesländer

Indonesien ist 2023 dem Haager Abkommen beigetreten. Dementsprechend ist die Apostille ausreichend. Die Botschat legalisiert auf Wunsch jedoch weiterhin.

Bitte beachten Sie:

  • Auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift angegeben werden.
  • Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien, die nicht aus dem Herstellerland sind, muss deren Ursprungsland angegeben werden.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Urkundliche Dokumente, wie Vollmachten (Power of Attorney), Verpflichtungserklärungen und Verträge müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • Den zu legalisierenden Dokumenten ist ein Anschreiben, welches an die Botschaft gerichtet sein muss, beizulegen.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühren

pro Dokument/Stempel

alle Dokumente

125,00 €