Konsularische Bestimmungen: Großbritannien

Großbritannien ist Mitgliedsstaat des "Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" (Haager Übereinkommen). Daher gilt, dass die Beglaubigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch eine Apostille von der Legalisation durch die Botschaft befreit.
Dies gilt auch für Anguilla, Bermuda, Caymaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Britische Jungferninseln, Montserrat, Sankt Helena, Turks- und Caicosinseln.

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