Konsularische Bestimmungen: Bangladesch
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Bangladesch anzugeben.
- Alle Handelsdokumente müssen von der zuständigen IHK (Industrie und Handelskammer) vorbeglaubigt werden.
- Alle Privatdokumente müssen vom zuständigen Standesamt/Bürgeramt vorbeglaubigt werden.
- Alle Dokumente müssen durch das BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie. Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA, bitten wir darum, das zu legalisierende Dokument vorab vollständig eingescannt per Email an SERVISUM zu schicken.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. eine Woche
Die Bearbeitungszeit des BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) von ca. 2-3 Wochen kommt hinzu, sofern wir diesen Schritt für Sie erledigen.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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pro Dokument/Stempel | Preis |
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Handelsdokumente | 50,00€ |
BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) | 14,27 € |