Konsularische Bestimmungen: Aserbaidschan
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers
Bitte beachten Sie:
- alle Dokumente sind vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorab zu beglaubigen.
- Für die Vorbeglaubigung gerichtlicher und notarieller Urkunden sind die jeweiligen Landes- oder Amtsgerichtspräsidenten zuständig;
- Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen usw.) müssen von den jeweiligen Regierungspräsidenten (Bezirkisverwaltungen, Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Aufsichts- und Dienstleisungsdirektionen und LABO in Berlin) vorbeglaubigt werden
- Handelspapiere müssen von den zuständigen IHK vorbeglaubigt werden
- Polizeiliche Führungszeugnisse müssen von der Generalbundesanwalt und dem Bundeszentralregister vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
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alle Dokumente | 60,00 € |