Konsularische Bestimmungen: Aserbaidschan

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers

Bitte beachten Sie:

  • alle Dokumente sind vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht vorab zu beglaubigen.
  • Für die Vorbeglaubigung gerichtlicher und notarieller Urkunden sind die jeweiligen Landes- oder Amtsgerichtspräsidenten zuständig;
  • Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Personenstandsurkunden, Meldebescheinigungen usw.) müssen von den jeweiligen Regierungspräsidenten (Bezirkisverwaltungen, Bezirksregierungen, Landesinnenministerien, Behörden für Inneres, Senatsverwaltungen, Aufsichts- und Dienstleisungsdirektionen und LABO in Berlin) vorbeglaubigt werden
  • Handelspapiere müssen von den zuständigen IHK vorbeglaubigt werden
  • Polizeiliche Führungszeugnisse müssen von der Generalbundesanwalt und dem Bundeszentralregister vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

alle Dokumente

60,00 €