Konsularische Bestimmungen: Algerien
Zuständigkeiten
(abhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts)SERVISUM Berlin
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein
SERVISUM Frankfurt
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Bitte beachten Sie, dass wir ab 01.08.2025 für Aufträge, die über die zuständigen Konsulate in Frankfurt abgewickelt werden müssen, einen Aufschlag von 50,00 € netto/pro Legalisierung auf die Servisum-Gebühr berechnen.
- Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für die algerischen Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der IHK, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht - wenn es sich um Übersetzungen handelt - beglaubigt worden sein.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mind. 1 Woche
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
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alle Dokumente | 60,00 € |