Consular regulations: Sudan

AUTHORITY

SERVISUM Berlin

all German States, independent of location of company / residence

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumenten ist die sudanesische Empfängeranschrift anzugeben
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss deren Ursprungsland angegeben werden.
  • Gesundheits-, Genusstauglichkeits-, Lebensmittelszusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte müssen vom zustänigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturverträge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen, Vollmachten etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • alle Dokumente müssen entsprechend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne für Sie die Vorbeglaubigung beim BfAA.
  • Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne für Sie die Vorbeglaubigung.
  • Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt.
  • Handelt es sich um pharmazeutische Produkte, wird die IHK als Beglaubigungsstelle empfohlen.

Bitte reichen Sie pro Dokument zwei Kopien zum Verbleib in der Botschaft mit ein.