Consular regulations: Sudan
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SERVISUM Berlin | all German States, independent of location of company / residence |
Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten ist die sudanesische Empfängeranschrift anzugeben
- alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien die nicht aus dem Herstellerland sind, muss deren Ursprungsland angegeben werden.
- Gesundheits-, Genusstauglichkeits-, Lebensmittelszusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte müssen vom zustänigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturverträge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen, Vollmachten etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
- alle Dokumente müssen entsprechend vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne für Sie die Vorbeglaubigung beim BfAA.
- Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne für Sie die Vorbeglaubigung.
- Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt.
- Handelt es sich um pharmazeutische Produkte, wird die IHK als Beglaubigungsstelle empfohlen.
Bitte reichen Sie pro Dokument zwei Kopien zum Verbleib in der Botschaft mit ein.