Visaanträge / Einreisebestimmungen: Pakistan
Zuständigkeiten
(richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers)SERVISUM Berlin
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
SERVISUM Frankfurt
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Deutsche Staatsbürger und weitere Nationalitäten sind berechtigt ein sogenanntes eVisum (elektronisches Visum) online zu beantragen.
Für touristische Zwecke muss ein Visa Prior to Arrival beantragt werden. Dieses ist ab Ausstellung 90 Tage zur mehrmaligen Einreise mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen gültig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "eVisa". Geschäftsreisende können das Visa Prior to Arrival für einen Aufenthalt bis zu 30 Tage ebenfalls beantragen.
Deutsche und weitere Nationalitäten können ein eVisum online beantragen.
Für einen touristischen Aufenthalt muss ein Visa Prior to Arrival beantragt werden. Dieses Visum ist kostenlos und für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen mit mehrfacher Einreise gültig. Geschäftsreisende können das Visa Prior to Arrival für einen Aufenthalt bis zu 30 Tage ebenfalls beantragen.
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALLE VISAKATEGORIEN
- Scan des Reisepasses
farbig, erste Doppelseite mit personenbezogenen Daten - Passfoto
farbig, biometrisch, ohne Brille
zusätzliche Anforderungen für GESCHÄFTSVISA (mit längerer Gültigkeit und einem Aufenthalt über 30 Tage)
- Entsendungsschreiben
der dt. Firma (Muster) in englisch - Einladungsschreiben
der Firma in Pakistan - E-BIL Invitation aus Pakistan
zu beantragen über https://ebil.nadra.gov.pk) - Registrierungsnachweis der einladenden Firma
SEC/Chamber of Commerce Certificate, Membership Certificate - Nichtdeutsche Antragsteller: aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
- in Frankfurt: Scan des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Meldebescheinigung
Bitte achten Sie darauf, dass alle Schreiben (Einladung, Entsendungsschreiben, etc) an die zuständige Pakistanische Vertretung in Deutschland adressiert sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach Wohnort des Antragstellers.
Botschaft in Berlin: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in Frankfurt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche