Visaanträge / Einreisebestimmungen: Pakistan
Zuständigkeiten
(richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers)SERVISUM Berlin
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
SERVISUM Frankfurt
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Die Botschaft stellt keine Visa aus. Deutsche Staatsbürger und weitere Nationalitäten sind berechtigt ein sogenanntes eVisum (elektronisches Visum) online zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "eVisa".
Die Botschaft stellt keine Visa aus. Deutsche Staatsbürger und weitere Nationalitäten sind berechtigt ein sogenanntes eVisum (elektronisches Visum) online zu beantragen.
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALLE VISAKATEGORIEN
- Scan des Reisepasses
farbig, erste Doppelseite mit personenbezogenen Daten - Passfoto
farbig, biometrisch, ohne Brille
zusätzliche Anforderungen für GESCHÄFTSVISA
- Entsendungsschreiben
der dt. Firma (Muster) in englisch - Einladungsschreiben
der Firma in Pakistan - E-BIL Invitation aus Pakistan
zu beantragen über https://ebil.nadra.gov.pk) - Registrierungsnachweis der einladenden Firma
SEC/Chamber of Commerce Certificate, Membership Certificate - Nichtdeutsche Antragsteller: aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
- zusätzlich in Frankfurt: Scan des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Meldebescheinigung
Bitte achten Sie darauf, dass alle Schreiben (Einladung, Entsendungsschreiben, etc) an die zuständige Pakistanische Vertretung in Deutschland adressiert sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach Wohnort des Antragstellers.
Botschaft in Berlin: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Generalkonsulat in Frankfurt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche