Visaanträge / Einreisebestimmungen: Katar
ZUSTÄNDIGKEIT | |
SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers |
Deutsche Staatsbürger bekommen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ein Visum bei Ankunft. Die Botschaft stellt nur in Ausnahmefällen ein Visum vorab aus. (z. B. für Diplomaten). Sollten vor der Reise ein Visum gewünscht sein, müssen alle Reisenden ein E-Visum beantragen.
Mehr Informationen zur Visabeantragung für Katar erfahren Sie über folgende Website: hier klicken
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALLE VISAKATEGORIEN
- Visumantrag
siehe rechts - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - zwei Passfotos
im Original, biometrisch, Fotoanforderungen - Hotelbuchung
Nichtdeutsche Antragsteller: - aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder
- Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
- Finanznachweis
originale Kontoauszüge der letzten 3 Monate und eine Kopie davon zum Vergleich (die Originalen bekommen Sie wieder) - Geschäftsschreiben
der arabisch-deutschen Handelskammer
FÜR TOURISTENVISA
zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen
FÜR GESCHÄFTSVISA
zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen
BEARBEITUNGSZEIT (ohne Gewähr) |
Webseite der Botschaft: https://berlin.embassy.qa/en/services/consular-services#official-visa-service
E-VISUM
Deutsche Staatsbürger sind berechtigt ein sogenanntes E-Visum (elektronisches Visum) online zu beantragen.
Welche Staatsbürger noch dazu berechtigt sind ein E-Visum zu beantragen, finden Sie hier.
E-Visa für Katar berechtigen zur einmaligen Einreise mit einem Aufenthalt bis max. 30 Tage. Es kann frühestens 90 Tage bis spätestens 4 Tage vor der geplanten Abreise beantragt werden.
Die Beantragung erfolgt über folgende Website: https://qatar.vfsevisa.com/
Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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