Visaanträge / Einreisebestimmungen: Japan
ZUSTÄNDIGKEIT | |
SERVISUM | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
SERVISUM | Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
SERVISUM | Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
Personen, die in Nordrhein-Westfalen leben, können momentan nicht über SERVISUM abgewickelt werden, da in diesem Falle das Konsulat in Düsseldorf zuständig ist. |
BEACHTEN SIE: |
Hinweise zur Einreise nach Japan während COVID-19: hier klicken
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GESCHÄFTSVISA
- Visumantrag
siehe rechts - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - Passfoto
im Original, biometrisch, Fotoanforderungen - Vollmacht
an SERVISUM ausgestellt
in BERLIN nutzen Sie diese Vorlage: hier herunterladen
in FRANKFURT nutzen Sie diese Vorlage: hier herunterladen
in HAMBURG kontaktieren Sie bitte vorab unsere Filiale in Hamburg
Nichtdeutsche Antragsteller: - aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder
- Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
Mehr Informationen zu den geforderten Unterlagen finden Sie auf dieser Seite: hier klicken |
BEARBEITUNGSZEIT (ohne Gewähr) |
Webseite der Botschaft: https://www.de.emb-japan.go.jp/itprtop_de/index.html
Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Zur Auftragserteilung legen Sie bitte diesen SERVISUM-Bestellschein bei. Nicht bei der Beantragung von E-Visa nötig. |
Einen Auftrag zur Vorabprüfung (Pre-Check) und/oder zur Abholung (Pick-Up) Ihrer Unterlagen können Sie über unseren Visafinder erteilen. |