Konsularische Bestimmungen: Syrien
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
(unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts)
Bitte beachten Sie:
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
- Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
- Von deutschen Behörden ausgestellte Dokumente müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt gerne die Vorbeglaubigung beim BfAA.
Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA bitten wir darum, das zu legalisierende Dokument vorab vollständig eigescannt per Email an SERVISUM zu schicken. - Die Beglaubigung der Übersetzungen ins Arabische erfolgt erst nach der Beglaubigung des deutschen Dokumentes.
Bitte reichen Sie pro Dokument zusätzlich eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
Preis pro Dokument/Stempel | |
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Ursprungszeugnis, Unbedenklichkeitserklärung | 95,00 € |
Dokumente mit ausgewiesenem Geschäftswert | 190,00 € |
Handelsrechnung | höchster Rechnungsbetrag x 0,015 € |
BfAA | 14,27 € |
GHORFA | 32,00 € |