Konsularische Bestimmungen: Philippinen
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SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers |
Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in den Philippinen angegeben werden.
- alle urkundlichen Dokumente (Agenturverträge, Vollmachten, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen) müssen vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Bestimmungen zu hier nicht aufgeführten Dokumenten, müssen im Einzelfall bei der Botschaft angefragt werden.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
BEARBEITUNGSZEIT:
ca. eine Woche
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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