Konsularische Bestimmungen: Kuwait

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts

Bitte beachten Sie:

  • Auf allen Dokumenten muss die kuwaitische Empfängeranschrift angegeben werden.
  • Beglaubigungen und Legalisierungen können nur für Firmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, vorgenommen werden.
  • Verträge und Vollmachten sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch den örtlichen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen (Vollmachten und Verträge nur einsprachig einreichen).
  • Handelsregisterauzug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
  • Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
  • Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen.
  • Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Manifest bzw. Packlisten sind durch die zuständige IHK vorzubeglaubigen.
  • Auf Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen sind das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
  • Arztbescheinigungen sind durch die zuständige Ärztekammer vorzubeglaubigen und benötigen keine Vorbeglaubigung der GHORFA.
  • Den zu legalisierenden Dokumenten ist ein Anschreiben beizulegen.

Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

Ursprungszeugnis, Packliste

75,00 €

Handelsrechnung

50,00 €

Zertifikate, Vollmachten, Verträge, etc.

25,00 €

Ghorfa

32,00 €