Konsularische Bestimmungen: Jemen

ZUSTÄNDIGKEITEN
richten sich nach dem Standort der Firma / Wohnort des Reisenden

SERVISUM Berlin

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

SERVISUM Frankfurt

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz

Bitte beachten Sie:

  • auf allen Dokumente ist die jemenitische Empfängeranschrift anzugeben.
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Wenn Materialien nicht aus dem Herstellerland sind, so ist deren Ursprungsland anzugeben.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorzubeglaubigt werden.
  • urkundliche Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney), Auszüge aus dem Handelsregister müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen müssen beim Patentamt vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

BEARBEITUNGSZEIT:

 

Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.



Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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