Konsularische Bestimmungen: Jemen
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten ist die jemenitische Empfängeranschrift anzugeben.
- Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Wenn Materialien nicht aus dem Herstellerland sind, so ist deren Ursprungsland anzugeben.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Urkundliche Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney), Auszüge aus dem Handelsregister müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen müssen beim Patentamt vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
wird bei der Abgabe der Unterlagen von der Botschaft mitgeteilt
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühren
pro Dokument/Stempel | |
---|---|
Ursprungszeugnis, etc. | 250,00 € |
Handelsrechnung je nach Rechnungswert | 200,00 - 600,00€ |
Kopien der zu legalisierenden Dokumente | 150,00 € |
Ghorfa | 32,00 € |