Konsularische Bestimmungen: Jemen

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts

Bitte beachten Sie:

  • Auf allen Dokumenten ist die jemenitische Empfängeranschrift anzugeben.
  • Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Wenn Materialien nicht aus dem Herstellerland sind, so ist deren Ursprungsland anzugeben.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Urkundliche Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney), Auszüge aus dem Handelsregister müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen müssen beim Patentamt vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
wird bei der Abgabe der Unterlagen von der Botschaft mitgeteilt
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühren

pro Dokument/Stempel

Ursprungszeugnis, etc.

250,00 €

Handelsrechnung je nach Rechnungswert

200,00 - 600,00€

Kopien der zu legalisierenden Dokumente

150,00 €

Ghorfa

32,00 €