Konsularische Bestimmungen: Iran
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
bis auf Weiteres alle Bundesländer, unabhängig vom Standort der Behörde/des Notars/Landgerichts, da die anderen Konsulate geschlossen wurden
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten muss die iranische Empfängeranschrift angegeben werden.
- Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Alle urkundlichen Dokumente wie Agenturvertäge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney) müssen vom örtlichen Notar und vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate, müssen vom Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt.
- Die Dokumente müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt diesen Schritt gerne für Sie.
Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA, bitten wir darum, das zu legalsierende Dokument vorab vollständig eigescannt per Email an SERVISUM zu schicken.
Bitte legen Sie bei Handelsdokumenten dieses Antragsformular ausgefüllt Ihren Unterlagen bei.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
Ungewiss, da durch die Schließung der Konsulate mit einem höheren Arbeitsaufkommen der Botschaft zu rechnen ist.
plus ca. 2-3 Wochen Bearbeitungszeit des BfAA
Botschafts-/Konsulargebühren
pro Dokument/Stempel | |
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Satzungen, Bilanzen, Geschäftsverträge, etc. | 60,00 € |
Ursprungszeugnis (je nach Warenwert) | 20,00 - 1.000,00 € |
Handelsrechnung (je nach Warenwert) | 20,00 - 1.000,00 € |
Inspektionszertifikate (je nach Warenwert) | 50,00 - 400,00€ |
BfAA | 14,27 € |
BfAA = 14.27 (per document/stamp)