Konsularische Bestimmungen: Indien

Zuständigkeiten

(abhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts)

SERVISUM Berlin

Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

bei Zuständigkeit für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein nur auf Anfrage

SERVISUM Frankfurt

Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen

Bitte beachten Sie:

  • Auf allen Dokumenten ist die indische Empfängeradresse anzugeben.
  • Alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten...) müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Alle urkundlichen Dokumente (Power of Attorney, Verpflichtungserklärungen, Assignments) müssen vom Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
  • Zertifikate müssen von der ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen müssen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mehrere Wochen

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

Handelsdokumente

48,00 €

private Dokumente

12,00 €