Konsularische Bestimmungen: Indien
Zuständigkeiten
(abhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts)SERVISUM Berlin
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
bei Zuständigkeit für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein nur auf Anfrage
SERVISUM Frankfurt
Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten ist die indische Empfängeradresse anzugeben.
- Alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Packlisten...) müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Alle urkundlichen Dokumente (Power of Attorney, Verpflichtungserklärungen, Assignments) müssen vom Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Zertifikate müssen von der ausstellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen müssen vom Patenamt vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mehrere Wochen
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
---|---|
Handelsdokumente | 48,00 € |
private Dokumente | 12,00 € |