Konsularische Bestimmungen: Bangladesch
ZUSTÄNDIGKEITEN | |
SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Firma / Wohnort des Antragstellers |
Bitte beachten Sie:
- auf allen Dokumenten ist die Empfängeradresse in Bangladesh anzugeben
- alle Handelsdokumente müssen von der zuständigen IHK (Industrie und Handelskammer) vorbeglaubigt werden.
- alle Privatdokumente müssen vom zuständigen Standesamt/Bürgeramt vorbeglaubigt werden.
- alle Dokumente müssen durch das BVA (Bundesverwaltungsamt) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
BEARBEITUNGSZEIT:
ca. eine Woche (ohne Gewähr)
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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