Konsularische Bestimmungen: Algerien
ZUSTÄNDIGKEITEN | |
SERVISUM Berlin | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein |
SERVISUM Frankfurt | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen |
Bitte beachten Sie:
- Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für die algerischen Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der IHK, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht - wenn es sich um Übersetzungen handelt - beglaubigt worden sein.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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