Konsularische Bestimmungen: Algerien

Zuständigkeiten

(abhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts)

SERVISUM Berlin

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein

SERVISUM Frankfurt

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Thüringen

Bitte beachten Sie, dass wir ab 01.08.2025 für Aufträge, die über die zuständigen Konsulate in Frankfurt abgewickelt werden müssen, einen Aufschlag von 50,00 € netto/pro Legalisierung auf die Servisum-Gebühr berechnen.

  • Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für die algerischen Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der IHK, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht - wenn es sich um Übersetzungen handelt - beglaubigt worden sein.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mind. 1 Woche

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

alle Dokumente

60,00 €