Legalisierung für VAE (Vereinigte Arabische Emirate)
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten muss die Empfängeranschrift in VAE angegeben werden.
- Alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse werden nur zusammen und digital legalisiert. Dies muss vom Empfänger in den Emiraten über das EDAS System des Ministry of Foreign Affairs vorgenommen werden https://www.mofa.gov.ae/en. SERVISUM kann in diesem Fall leider nicht mehr behilflich sein.
- Gesundheitszeugnisse- Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
- Alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturvertäge, Verpflichtungserklärungen, Vollmachten etc. müssen vom Notar und Landgericht vorbeglaubigt werden (kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden).
- Handelsregisterauszüge werden vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patenamt vorbeglaubigt.
- Kopien von Übersetzungen von Originaldokumenten/Zeugnissen müssen von der Ausstellungsstelle vorbeglaubigt worden sein und mit dem Originaldokument zusammengefügt werden. Danach müssen beide Dokumente vom Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Alle Dokumente (außer Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen) müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
- Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt auch diesen Schritt gerne für Sie.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 1 Woche
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA und ggfs. des BfAA von ca. 2-3 Wochen
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
|---|---|
privat Dokumente | 150,00 AED |
Handelsdokumente | 2000,00 AED |
Ursprungszeugnis und Handelsrechnung | 150,00 AED |
Ghorfa | 32,00 € |
BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) | 22,00 € |