Konsularische Bestimmungen: Pakistan

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts

Bitte beachten Sie:

Alle Handelsdokumente müssen zunächst von einem Notar und anschließend vom Präsidenten des Landgerichts oder der Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mind. 1 Woche

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

Handelsdokumente

42,00 €