Legalisierung für Pakistan
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
Alle Handelsdokumente müssen zunächst von einem Notar und anschließend vom Präsidenten des Landgerichts vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mind. 1 Woche
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
|---|---|
Handelsdokumente | 42,00 € |