Konsularische Bestimmungen: Pakistan
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
Alle Handelsdokumente müssen zunächst von einem Notar und anschließend vom Präsidenten des Landgerichts oder der Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
mind. 1 Woche
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
|---|---|
Handelsdokumente | 42,00 € |