Konsularische Bestimmungen: Libyen
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Handelsdokumente wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen im Original von der IHK und der Deutsch-Libyschen Handelskammer e.V. vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie
- Die Rechnungsnummer muss im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem UZ vermerkt sein (selbiges gilt für LC-Nummern)
- Auf der Handelsrechnung muss die Nummer des UZ vermerkt sein
- Bei der Einfuhr von Lebensmitteln ist ein Gesundheitszertifikat (Health Certificate) erforderlich sowie bei Fleischprodukten zusätzlich ein Halal-Zertifikat.
- Bei Fremdwährung (Handelsrechnung) muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden.
- Bei Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen müssen zum Verbleib bei der Botschaft zwei gelbe Durchschriften des Ursprungszeugnisses und zwei Kopien der Handelsrechnung mit IHK-Stempel mit eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
- Bei anderen Dokumenten muss eine beglaubigte Abschrift oder eine zweite Ausfertigung des Dokuments im Original zum Verbleib bei der Botschaft eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
- Ein Anschreiben an die Botschaft und an die Ghorfa auf Firmenpapier wird benötigt, mit dem wir bevollmächtigt werden, die Dokumente dort abzugeben und auch wieder in Empfang zu nehmen.
- Eine Übersetzung in die Arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 7-14 Arbeitstage
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
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Ursprungszeungnis | 36,00 € |
Handelsrechnung | 36,00 € zzgl. 1/1000 des Rechnungsbetrages |
weitere Handelsdokumente | 36,00 € |
Ghorfa | 32,00 € |