Konsularische Bestimmungen: Libyen

Zuständigkeiten

SERVISUM Berlin

alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts

Bitte beachten Sie:

  • Handelsdokumente wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen im Original von der IHK und der Deutsch-Libyschen Handelskammer e.V. vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie
  • Die Rechnungsnummer muss im Feld 5 (Bemerkungsfeld) auf dem UZ vermerkt sein (selbiges gilt für LC-Nummern)
  • Auf der Handelsrechnung muss die Nummer des UZ vermerkt sein
  • Bei der Einfuhr von Lebensmitteln ist ein Gesundheitszertifikat (Health Certificate) erforderlich sowie bei Fleischprodukten zusätzlich ein Halal-Zertifikat.
  • Bei Fremdwährung (Handelsrechnung) muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden.
  • Bei Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen müssen zum Verbleib bei der Botschaft zwei gelbe Durchschriften des Ursprungszeugnisses und zwei Kopien der Handelsrechnung mit IHK-Stempel mit eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
  • Bei anderen Dokumenten muss eine beglaubigte Abschrift oder eine zweite Ausfertigung des Dokuments im Original zum Verbleib bei der Botschaft eingereicht werden (hierfür fallen keine Gebühren an).
  • Ein Anschreiben an die Botschaft und an die Ghorfa auf Firmenpapier wird benötigt, mit dem wir bevollmächtigt werden, die Dokumente dort abzugeben und auch wieder in Empfang zu nehmen.
  • Eine Übersetzung in die Arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.

Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 7-14 Arbeitstage

Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühr

pro Dokument/Stempel

Ursprungszeungnis

36,00 €

Handelsrechnung

36,00 € zzgl. 1/1000 des Rechnungsbetrages

weitere Handelsdokumente

36,00 €

Ghorfa

32,00 €