Konsularische Bestimmungen: Libanon
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten muss die libanesische Empfängeranschrift angegeben werden.
- Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen durch die zuständige IHK vorbeglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur zusammen beglaubigt werden.
- Alle urkundlichen Dokumente, wie Vollmachten, Agenturvertäge, Verpflichtungserklärungen, Herstellererklärungen und Zertifikate müssen vom Notar und dem Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen durch das Amtsgericht und Patentanmeldungen durch das Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Alle anderen Dokumente müssen von der zuständigen Stelle vorbeglaubigt werden (Bezirksregierung, Regierungspräsidium).
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
- Alle privaten Dokumente, wie Urkunden aus dem schulischen Bereich müssen durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
Bitte legen Sie bei Handelsdokumenten dieses Antragsformular ausgefüllt Ihren Unterlagen bei.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
wird bei Abgabe der Unterlagen von der Botschaft mitgeteilt
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA und ggf. ca. 2-3 Wochen des BfAA
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühren
pro Dokument/Stempel | |
---|---|
Verträge, Satzungen, Handelsregisterauszüge, etc. | 198,00 € |
Preislisten | 80,00 € |
Ursprungszeugnis | 22,00 € |
Handelsrechnung | 4‰ vom Rechnungswert |
Ghorfa | 32,00 € |
BfAA | 14,27 € |