Konsularische Bestimmungen: Bahrain
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Sitz der Behörde/des Notars/Landgerichts
Bitte beachten Sie:
- Auf allen Dokumenten ist die bahrainische Empfängeradresse anzugeben.
- Alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Bei Materialien, die nicht aus dem Herstellerland sind, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen dürfen nicht zusammengeheftet sein.
- Ursprungszeugnisse müssen frei von Anhängen sein.
- Alle urkundlichen Dokumente wie Vollmachten, Verträge und Assignments müssen zusätzlich noch vom örtlichen Notar und dem zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Alle persönlichen Dokumente müssen vom Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden.
- Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
- Patenanmeldungen müssen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
- Zertifikate müssen von der auszustellenden Behörde vorbeglaubigt werden.
- Patentanmeldungen müssen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. eine Woche
plus 1-3 Werktage Bearbeitungszeit für die GHORFA
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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Botschafts-/Konsulargebühren
pro Dokument/Stempel | Preis |
---|---|
Ursprungszeugnis, etc | 104,00 € |
Handelsrechnung je nach Rechungswert in BHD | 24,00 - 481,00 € |
GHORFA | 32,00 € |