Legalisation von Handelsdokumenten
Die Legalisation z.B. von Urkunden, Ursprungszeugnissen oder Handelsrechnungen dient als Authentizitätsnachweis der Dokumente bei ihrer Prüfung durch ausländische Behörden.
Dafür müssen die Dokumente von einer Auslandsvertretung des Staates (Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden. Die Dokumente müssen zu diesem Zweck im Original vorgelegt werden. In einigen Fällen ist außerdem die Vorbeglaubigung durch ein Landgericht, das Bundesverwaltungsamt oder, für Legalisationen durch eine arabische Vertretung, durch die Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) erforderlich.
Unser Service
SERVISUM lässt die Legalisation Ihrer Handelsdokumente bei der entsprechenden Auslandsvertretung durchführen. Falls erforderlich, reichen wir die Dokumente zuvor beim Bundesverwaltungsamt oder der Ghorfa für Sie ein.
Wenn Sie erfahren möchten, welche Auslandsvertretung für die Legalisation Ihrer Dokumente zuständig ist und was Sie im Zusammenhang mit einer möglichen Vorbeglaubigung beachten müssen, kontaktieren Sie uns bitte über die SERVISUM-Hotline. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Legalisation können wir Ihnen die schnellstmögliche und zuverlässige Auftragsabwicklung anbieten.
Darüber hinaus finden Sie auch auf den Websites der jeweiligen Botschaften sowie des Auswärtigen Amtes nützliche Informationen zum Thema Legalisation von Handelsdokumenten.