Consular regulations: Irak

AUTHORITY

SERVISUM Berlin

all German States, independent of location of company / residence

Bitte beachten Sie:

  • alle Dokumente müssen die irakische Empfängeranschrift enthalten.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur zusammen legalisiert. 
  • alle Handelsdokumente, wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses muss folgende Klausel stehen: "we hereby declare that the metioned merchandise is being exported on our own account. The goods are pure (Land eintragen) origin". Bitte beachten Sie, "merchandise" für Ware und "foodstuff" für Lebensmittel eintragen.
  • Gesundheitszeugnisse, Genusstauglichkeitszeugnisse und Lebensmittelzertifikate müssen durch das zuständige Gesundheits- oder Veterinäramt vorbeglaubigt werden.
  • Für Exporte von Nahrungsmitteln ist ein Gesundheitszeugniss zur Legalisierung mit einzureichen.
  • alle urkundlichen Dokumente wie Agenturverträge (Agency Agreement), Herstellererklärungen (Confirmation) und Vollmachten (Power of Attorney) werden vom örtlichen Notar und zuständigen Landgericht vorbeglaubigt.
  • Handelsregisterauszüge müssen vom Amtsgericht und Patentanmeldungen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.

Folgende Papiere sind dem Ursprungszeugniss und der Handelsrechngung in Kopie beizulegen:

•    Ladeschein (Konnossement)
•    Versicherungsvertrag für die Ware
•    Warentestzertifikat (ausschliesslich akzeptiert von BV France, Bureau Veritas, Tüv, Baltic Control Danisch, Contecta Schweiz)

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und der GHORFA vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen nicht vom BfAA vorbeglaubigt werden.

BEARBEITUNGSZEIT:

 

Die Bearbeitungszeit wird bei Abgabe der Dokumente in der Botschaft erfragt.