Consular regulations: China
Bitte beachten Sie:
Am 8. März 2023 ist China dem „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (Haager Abkommen) beigetreten. Am 7. November 2023 ist das Übereinkommen zwischen China und Deutschland in Kraft getreten. Es ist auch in den chinesischen Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau anzuwenden.
Dementsprechend legalisiert die Chinesische Botschaft seit dem 7.11.2023 keine öffentlichen Dokumente aus Deutschland. Die Apostille vom Landgericht ist ausreichend, um das Dokument in China zu verwenden.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Botschaft:
http://de.china-embassy.gov.cn/det/lsfw/202310/t20231026_11168994.htm