Visaanträge / Einreisebestimmungen: Usbekistan
ZUSTÄNDIGKEIT | |
SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers |
Deutsche Staatsbürger sind für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ein visumfrei, der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Beachten Sie: Als Voraussetzung für ein Visum benötigen Antragssteller einiger Nationalitäten eine Genehmigung vom usbekischen Außenministerium, unabhängig vom Reisezweck und der Gültigkeit des Visums.
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR ALLE VISAKATEGORIEN
- Visumantrag
über https://visa.mfa.uz/ ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - Passfoto
im Original, biometrisch, Fotoanforderungen
Nichtdeutsche Antragsteller: - aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder
- Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
FÜR TOURISTENVISAwie oben genannte Mindestanforderungen
FÜR GESCHÄFTSVISA
zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen
- Einladung
der Firma in Usbekistan
nur bei Austellung von Jahres- oder Expressvisa
- Einladung
BEARBEITUNGSZEIT (ohne Gewähr) |
Webseite der Botschaft: https://www.uzbekistan.de/
E-VISUM
Deutsche Staatsbürger und weitere 76 Nationalitäten sind außerdem berechtigt ein sogenanntes E-Visum (elektronisches Visum) online zu beantragen.
E-Visa für Usbekistan sind nach Ausstellung für 90 Tage gültig und berechtigen innerhalb dieser Zeit zur einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Einreise mit einem Aufenthalt bis max. 30 Tage. Es sollte mindestens 2 Wochen vor der geplanten Abreise beantragt werden.
Eine Beantragung mit vorläufigen Reisepässen ist nicht möglich!
Wie Sie über SERVISUM ein E-Visum beantragen können, sehen Sie rechts im schwarzen Kasten.
Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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