Visaanträge / Einreisebestimmungen: China (Volksrepublik)

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NEUIGKEITEN

September 2024
vom 02.09.2024 bis 31.12.2025 sind alle Antragsteller, die ein einmaliges oder zweimaliges Einreisevisum innerhalb von 180 Tagen beantragen von der Abgabe des Fingerabdrucks befreit.

August 2024
Neues Antragsverfahren seit dem 26.08.2024. Alle Antragssteller müssen auf der Internetseite des Application Centers einen Account anlegen, um den Antrag auszufüllen https://www.visaforchina.cn/globle/ Im Zuge dessen müssen alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden und erst nach Vorabprüfung und Genehmigung des Application Centers kann der Antrag durch SERVISUM abgegeben werden.

Juli 2024
Staatsangehörige von Polen, Neuseeland und Australien
sind bis einschließlich 31.12.2025 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass -

Mai 2024
Verlängerung der
unten genannten Visumfreiheit für 12 Nationalitäten bis einschließlich 31.12.2025 siehe Mitteilung der Botschaft

März 2024
Staatsangehörige von Österreich, Schweiz, Irland, Ungarn, Belgien und Luxemburg sind vom 14.03.2024 bis vorerst 30.11.2024 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass -

Dezember 2023
Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande und Malaysia sind vom 01.12.23 bis vorerst 30.11.2024 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass -

Für alle Reisenden, die länger als 15 Tage in China bleiben wollen oder die Kategorien Z, F, S1, Q1, C oder X beantragen müssen, gelten weiterhin untenstehende Regularien.

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ICH HABE NOCH KEINEN FINGERABDRUCK IM CHIN. VISA APPLICATION CENTER (CVASC) ABGEGEBEN
UND BEANTRAGE EIN VISUM FÜR MEHR ALS ZWEI EINREISEN

Wir bieten Ihnen unseren exklusiven CONCIERGE-SERVICE zur Visabeantragung an. Dieser beinhaltet:

  • Beratung
  • Prüfung all Ihrer Antragsdokumente (> Precheck)
  • Erstellung Ihres Visumantrags (> Antragshilfe)
  • Terminvereinbarung im Chinese Visa Application Service Center (CVASC) für den Fingerabdruck
  • Betreuung während des Termins im CVASC mit 
       > Scan des Passes 
       > Anstehen an "unserem" Schalter 
       > Abwicklung des Bezahlvorganges (die Visagebühr wird Ihnen gesondert berechnet) 
       > Entgegennahme des Abholscheins
  • Abholung des visierten Passes zum vereinbarten Datum
  • Rückversand des visierten Passes zu Ihnen (wird je nach gewünschter Versandart gesondert berechnet)

WENN SIE NOCH KEINEN FINGERABDRUCK ABGEGEBEN HABEN
UND EIN VISUM FÜR MEHR ALS ZWEI EINREISEN BEANTRAGEN >>>


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ICH HABE MEINEN FINGERABDRUCK BEIM CVASC BEREITS ABGEGEBEN
ODER BEANTRAGE EIN VISUM ZUR EINMALIGEN ODER ZWEIFACHEN EINREISE

Gilt nicht für Fingerabdrücke, die bei einer früheren Einreise (z.B. am Flughafen) abgegeben wurden!

Ihr Fingerabdruck wird für maximal 5 Jahre im Zusammenhang mit Ihrem Reisepass gespeichert. In dieser Zeit können Sie unseren regulären Visaservice wie gewohnt nutzen und müssen nicht erneut persönlich erscheinen. 

Ein erneutes Erscheinen im Chinese Visa Application Service Center (CVASC) ist vor Ablauf der 5 Jahre nur dann nötig, wenn Sie das Visum mit einem anderen oder neuen Reisepass beantragen.

WENN SIE IHREN FINGERABDRUCK BEREITS ABGEGEBEN HABEN
ODER EIN VISUM FÜR MAX. ZWEI EINREISEN BEANTRAGEN >>>


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Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.

 
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