NEUIGKEITEN |
November 2024 Deutsche und 37 weitere Nationalitäten können sich vom 30.11.24 bis 31.12.25 für touristische und geschäftliche Reisen, akademischen und kulturellen Austausch sowie Besuchsreisen und Transit ohne Visum für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen in China aufhalten.
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November 2024 Staatsangehörige von Dänemark, Slowakei, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, Liechtenstein und Südkorea sind bis einschließlich 31.12.2025 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass - |
Oktober 2024 Staatsangehörige von Slowenien, Portugal, Griechenland, Zypern sind bis einschließlich 31.12.2025 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass - |
September 2024 vom 02.09.2024 bis 31.12.2025 sind alle Antragsteller, die ein einmaliges oder zweimaliges Einreisevisum innerhalb von 180 Tagen beantragen von der Abgabe des Fingerabdrucks befreit. |
August 2024 Neues Antragsverfahren seit dem 26.08.2024. Alle Antragssteller müssen auf der Internetseite des Application Centers einen Account anlegen, um den Antrag auszufüllen https://www.visaforchina.cn/globle/ Im Zuge dessen müssen alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden und erst nach Vorabprüfung und Genehmigung des Application Centers kann der Antrag durch SERVISUM abgegeben werden.
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Juli 2024 Staatsangehörige von Polen, Neuseeland und Australien sind bis einschließlich 31.12.2025 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass - |
Mai 2024 Verlängerung der unten genannten Visumfreiheit für 12 Nationalitäten bis einschließlich 31.12.2025 siehe Mitteilung der Botschaft
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März 2024 Staatsangehörige von Österreich, Schweiz, Irland, Ungarn, Belgien und Luxemburg sind vom 14.03.2024 bis vorerst 30.11.2024 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass - |
Dezember 2023 Staatsangehörige von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande und Malaysia sind vom 01.12.23 bis vorerst 30.11.2024 für geschäftliche Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundebesuch sowie Transit bis zu einem Aufenhalt von 15 Tagen von der Visumpflicht befreit. - gilt nicht für den vorläufigen Reisepass -
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Für alle Reisenden, die länger als 15 Tage in China bleiben wollen oder die Kategorien Z, F, S1, Q1, C oder X beantragen müssen, gelten weiterhin untenstehende Regularien. |
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ICH HABE NOCH KEINEN FINGERABDRUCK IM CHIN. VISA APPLICATION CENTER (CVASC) ABGEGEBEN UND BEANTRAGE EIN VISUM FÜR MEHR ALS ZWEI EINREISEN
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Wir bieten Ihnen unseren exklusiven CONCIERGE-SERVICE zur Visabeantragung an. Dieser beinhaltet:
- Beratung
- Prüfung all Ihrer Antragsdokumente (> Precheck)
- Erstellung Ihres Visumantrags (> Antragshilfe)
- Terminvereinbarung im Chinese Visa Application Service Center (CVASC) für den Fingerabdruck
- Betreuung während des Termins im CVASC mit
> Scan des Passes
> Anstehen an "unserem" Schalter
> Abwicklung des Bezahlvorganges (die Visagebühr wird Ihnen gesondert berechnet)
> Entgegennahme des Abholscheins - Abholung des visierten Passes zum vereinbarten Datum
- Rückversand des visierten Passes zu Ihnen (wird je nach gewünschter Versandart gesondert berechnet)
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ICH HABE MEINEN FINGERABDRUCK BEIM CVASC BEREITS ABGEGEBEN ODER BEANTRAGE EIN VISUM ZUR EINMALIGEN ODER ZWEIFACHEN EINREISE
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Gilt nicht für Fingerabdrücke, die bei einer früheren Einreise (z.B. am Flughafen) abgegeben wurden!
Ihr Fingerabdruck wird für maximal 5 Jahre im Zusammenhang mit Ihrem Reisepass gespeichert. In dieser Zeit können Sie unseren regulären Visaservice wie gewohnt nutzen und müssen nicht erneut persönlich erscheinen.
Ein erneutes Erscheinen im Chinese Visa Application Service Center (CVASC) ist vor Ablauf der 5 Jahre nur dann nötig, wenn Sie das Visum mit einem anderen oder neuen Reisepass beantragen.
WENN SIE IHREN FINGERABDRUCK BEREITS ABGEGEBEN HABEN ODER EIN VISUM FÜR MAX. ZWEI EINREISEN BEANTRAGEN >>> | > KLICKEN SIE HIER <
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Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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