Legalisierung für Sudan
Zuständigkeiten
SERVISUM Berlin
alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers
Bitte beachten Sie:
- alle urkundlichen Dokumente, wie Agenturvertäge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen, Zertifikate, Herstellererklärungen müssen vom Notar und dem Landgericht vorbeglaubigt werden.
- alle Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und Produktlisten, müssen von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
- Handelt es sich um pharmazeutische Produkte, wird ebenfalls die IHK als Beglaubigungsstelle empfohlen.
- Alle Dokumente (außer Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen) müssen vom BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) vorbeglaubigt werden. SERVISUM übernimmt das gerne für Sie. Aufgrund der schrittweisen Digitalisierung des Antragverfahrens zur Vorbeglaubigung beim BfAA bitten wir darum, das zu legalisierende Dokument vorab vollständig eigescannt per E-mail an SERVISUM zu schicken.
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bearbeitungszeit (ohne Gewähr):
ca. 7-10 Tage
plus ggfs. des BfAA von ca. 2-3 Wochen
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Botschafts-/Konsulargebühr
pro Dokument/Stempel | |
|---|---|
alle Handelsdokumente außer Handelsrechnungen | 175,00 € |
Handelsrechnung | Rechnungsbetrag x 5% |
BfAA (Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) | 22,00 € |