Konsularische Bestimmungen: China
ZUSTÄNDIGKEITEN | |
SERVISUM Berlin | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern |
SERVISUM Hamburg | Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein |
SERVISUM Frankfurt | Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz |
NEU: Dokumente, die ihre Herkunft in Nordrhein-Westfalen haben, können momentan nicht über SERVISUM abgewickelt werden, da das Konsulat in Düsseldorf zuständig ist. |
Bitte beachten Sie:
- die Dokumente müssen vom BVA (Bundesverwaltungsamt) vorbeglaubigt werden (SERVISUM übernimmt das gerne für Sie.)
- das vollständige und ausgefüllte Antragsformular im Original (Antragsformular) für Beglaubigung und Legalisation ist erforderlich; zusätzlich dazu eine Passkopie der Person, die das Formular ausgefüllt hat und im Handelsregisterauszug steht, sowie eine Kopie des Handelsregisterauszugs der dt. Firma
- eine auf SERVISUM ausgestellte Vollmacht im Original (Muster)
- Datenschutzerklärung je nach Ort der Beantragung
Datenschutz für Berlin | Datenschutz für Hamburg | Datenschutz für Frankfurt
Bearbeitungszeit in der Botschaft:
4 Werktage (normal)
2 Werktage (express)
PREISLISTE
Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein.
Bitte legen Sie allen Aufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
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