Ghorfa und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
SERVISUM zur Legalisation eingereichte Urkunden, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige Dokumente, werden, sofern erforderlich, auch beim BUNDESAMT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN oder der GHORFA eingereicht. Die meist erforderliche Beglaubigung durch das Landgericht ist von Ihnen vorab zu besorgen. Beachten Sie bitte die sich hieraus ergebende Zuständigkeit bezüglich der Konsularbezirke.