Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1 Der Konsular-Service (Ziff. 2.1), alle sonstigen Leistungen und Angebote sowie Vereinbarungen mit SERVISUM erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, selbst wenn auf sie nicht nochmals Bezug genommen wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit SERVISUM.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht für SERVISUM erteilte Aufträge, mit SERVISUM getroffene Vereinbarungen oder begründete Vertragsverhältnisse.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn SERVISUM sie schriftlich bestätigt hat.

2. Auftrag

2.1 Der Konsular-Service umfasst die Vorlage von Visa-Anträgen und/oder zu legalisierenden Dokumenten bei den zuständigen konsularischen Vertretungen in Berlin, Hamburg und Frankfurt. SERVISUM beginnt mit dem Konsular-Service, nachdem ihr der obige Konsular-Service-Auftrag erteilt worden ist und die erforderlichen vollständigen Visa-Antragsunterlagen und/oder zu legalisierenden Dokumente zugegangen sind.

2.2 Ist es zur Einhaltung der vom Auftraggeber vorgegebenen Reisedaten erforderlich, die Visa-Anträge bei den Visa erteilenden Stellen als mit erhöhten Gebühren verbundene Eilanträge zu stellen, wird SERVISUM dies grundsätzlich mit der Folge tun, dass der Auftraggeber SERVISUM die erhöhten Gebühren zu bevorschussen bzw. zu erstatten hat.

3. Haftung

3.1 Sofern Transporte der unter Ziff. 2. genannten Dokumente nicht von SERVISUM selbst durchgeführt werden, sondern durch von SERVISUM beauftragte Dritte, erfolgen diese ausschließlich auf die Gefahr des Auftraggebers. SERVISUM hat jedoch Regressansprüche gegen den Dritten auf Verlangen des Auftraggebers an diesen abzutreten. Für das Abhandenkommen von Passhüllen oder lose in Pässen einliegenden Blättern übernimmt SERVISUM keine Haftung.

3.2 SERVISUM wird die ihr erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Eine Gewährleistung SERVISUMS für die Erteilung und die Qualität von Visa oder Legalisierungen ist jedoch ausgeschlossen.

3.3 Sämtliche nicht unter das Produkthaftungsgesetz fallenden sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultierenden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, sowohl gegen SERVISUM als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, unterliegen der Einschränkung, dass die Haftung von SERVISUM, soweit die Schadensverursachung auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt ist, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks und für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung notwendig sind.

4. Preise und Zahlung

4.1 SERVISUM steht gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Vergütung der von ihr ausgeführten Aufträge zu. Die Höhe der Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach dem jeweiligen - auf der Homepage von SERVISUM (www.servisum.de) abrufbaren oder dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu überlassenen - SERVISUM Tarif zzgl. Verwaltungspauschale oder nach den zwischen SERVISUM und dem Auftraggeber im Einzelfall vereinbarten Preisen.

4.2 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

4.3 Neben der Vergütung hat der Auftraggeber an SERVISUM Aufwendungsersatz für von SERVISUM zu verauslagende Botschaft-oder Konsulatsgebühren und ggf. anfallende Kosten für Transporte der unter Ziff. 2. genannten Dokumente zu zahlen. Sämtliche diese Zahlungen sind - soweit nicht anders vereinbart - spätestens mit der Auftragserteilung an SERVISUM zu leisten. Eine Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn SERVISUM über den Betrag verfügen kann.

4.4 Zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung gegen Ansprüche von SERVISUM ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Servisum anerkannt wurden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber darüber hinaus nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Auftrag beruht.

5. Datenschutz (DSGVO)

Wenn SERVISUM bei der Durchführung des Auftrags hinsichtlich der hierzu verarbeiteten personenbezogenen Daten im Verhältnis zum Auftraggeber die Rolle eines Auftragsverarbeiters gem. Art. 4 Nr. 8 DSGVO zukommt, gilt hinsichtlich dieser Datenverarbeitung der SERVISUM-Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser ist auf unserer Website hinterlegt unter "Aktuelles & Service > Downloads > Servisum > SERVISUM-AV-Vertrag"

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand

6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis mit SERVISUM ist Hamburg.

6.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen SERVISUM und dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg.

6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen SERVISUM und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

SERVISUM nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil

 

© SERVISUM Konsular & Visum Agentur GmbH - Fassung 2021

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