Visaanträge / Einreisebestimmungen: Japan
ZUSTÄNDIGKEIT | |
SERVISUM Berlin | alle Bundesländer, unabhängig vom Wohnort des Antragstellers |
Deutsche Staatsbürger sind als Touristen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen visumfrei, jedoch ist eine Einreise als Tourist derzeit nicht möglich.
Hinweise zur Einreise nach Japan während COVID-19: hier klicken
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR GESCHÄFTSVISA
- Visumantrag
siehe rechts - Reisepass
im Original, muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein - Passfoto
im Original, biometrisch, Fotoanforderungen - Anmeldebestätigung im ERFS-Sytsem
Certificate for Completion of Registration to the ERFS System,
im Voraus durch die Firma in Japan beim ERFS zu beantragen - Vollmacht
an SERVISUM ausgestellt
in BERLIN nutzen Sie diese Vorlage: hier herunterladen
in FRANKFURT nutzen Sie diese Vorlage: hier herunterladen
Nichtdeutsche Antragsteller: - aktuelle Meldebescheinigung (wenn EU-Bürger) oder
- Kopie vom Aufenthaltstitel für Deutschland (wenn kein EU-Bürger)
Informationen zu den zusätzlich geforderten Unterlagen für LANGZEITVISA (z. B. Arbeitsvisa, Praktikumsvisa, etc.) finden Sie hier.
Bitte legen Sie allen regulären Visaaufträgen den SERVISUM-Bestellschein bei.
Zur Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Zur Auftragserteilung legen Sie bitte diesen SERVISUM-Bestellschein bei. Nicht bei der Beantragung von E-Visa nötig. |
Einen Auftrag zur Vorabprüfung (Pre-Check) und/oder zur Abholung (Pick-Up) Ihrer Unterlagen können Sie über unseren Visafinder erteilen. |